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Verfahren

Volksinitiative in Bremen, so funktioniert das Verfahren

Die Bremische Landesverfassung kennt drei Stufen direkter Demokratie. Schon mit rund 5.000 Unterschriften muss sich die Bürgerschaft mit einem Anliegen befassen.

5 Min. Lesezeit
1,5 %
Quorum Volksinitiative (gültige Stimmen letzte Wahl)
5 %
Volksbegehren, einfaches Gesetz (Wahlberechtigte)
6 Monate
Sammelfrist Volksbegehren

Rechtsgrundlage

Die Volksinitiative in Bremen ist in der Landesverfassung (Artikel 69 bis 74) und im Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid vom 27. Februar 1996 geregelt. Beide Texte sind über das Transparenzportal des Senats öffentlich einsehbar.

Stufe 1, die Volksinitiative

Die Volksinitiative ist die niedrigste Hürde. Erforderlich ist die Unterstützung von so vielen Wahlberechtigten, wie 1,5 Prozent der gültigen Stimmen bei der letzten Bürgerschaftswahl entspricht. Das läuft in der Praxis auf etwa 5.000 Unterschriften hinaus.

Wer die Unterschriften zusammenbekommt, kann den Antrag einreichen. Die Bürgerschaft ist dann verpflichtet, sich inhaltlich mit dem Anliegen zu befassen. Sie kann zustimmen, ablehnen oder eine eigene Lösung vorschlagen.

Stufe 2, das Volksbegehren

Lehnt die Bürgerschaft den Vorschlag ab, geht es weiter zum Volksbegehren. Hier müssen innerhalb von sechs Monaten 5 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben, das sind in Bremen rund 25.000 Personen. Soll die Verfassung geändert werden, sind es 10 Prozent (rund 50.000).

Nach erfolgreichem Volksbegehren hat die Bürgerschaft vier Monate Zeit, das Anliegen zu übernehmen. Tut sie das nicht, kommt es zur dritten Stufe.

Stufe 3, der Volksentscheid

Der Volksentscheid ist eine Abstimmung aller Wahlberechtigten. Ein einfaches Gesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit zustimmt und mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten dafür stimmen (Zustimmungsquorum ein Fünftel). Für Verfassungsänderungen liegt das Quorum bei 40 Prozent (zwei Fünftel).

Was das für Bremen Rauchfrei heißt

Für die Verschärfung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes braucht es kein Volksentscheid-Quorum von 40 Prozent. Das Gesetz ist ein einfaches Landesgesetz. Schon eine erfolgreiche Volksinitiative reicht aus, um das Thema zurück auf die Tagesordnung der Bürgerschaft zu bringen.

Das Ziel sind also die rund 5.000 Unterschriften der ersten Stufe. Wenn die Politik dann nicht handelt, geht es weiter. Bayern hat gezeigt, dass auch ein Volksentscheid gewinnbar ist.

Wie es jetzt weitergeht

Wann der Sammelstart genau ist, hängt vom Bündnis ab. Aktuell bauen wir es auf. Wer Bescheid bekommen will, sobald die Unterschriftensammlung losgeht, kann sich auf der Startseite eintragen. Eine E-Mail, ein Klick beim Sammelstart, und du weißt, wo in der Stadt du unterschreiben kannst.

Quellen

  1. Mehr Demokratie e.V., Verfahren Volksbegehren in Bremen
  2. Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Artikel 69 bis 74
  3. Transparenzportal Bremen, Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid (1996)
  4. Landeswahlleiter Bremen, Rechtsgrundlagen Volksentscheid 2017
  5. Landesportal Bremen, Volksbegehren und Petition

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Ist das ein Verbot? Nein. Rauchen bleibt erlaubt, draußen und zu Hause. Wir wollen nur, dass Beschäftigte nicht unfreiwillig mitrauchen müssen.

Stirbt die Kneipenkultur? In Bayern und NRW nicht — beide rauchfrei seit 2010 bzw. 2013, kein Kneipensterben.